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Die aufsteigenden Söhne Gottes

9. Mit dem Geist fusionierte Sterbliche

40:9.1

Mit dem Geist fusionierte aufsteigende Sterbliche sind keine Persön­lich­keiten des Dritten Ursprungs; sie gehören dem Persönlichkeitskreislauf des Vaters an, aber sie haben mit Individualisierungen des vormentalen Geistes des Dritten Zentralen Ursprungs fusioniert. Eine solche Fusion mit dem Geist ereignet sich nie während der Spanne des natürlichen Lebens; sie findet erst zur Zeit des Wiederaufwachens der Sterblichen in der morontiellen Existenz auf den Residenzwelten statt. Es gibt bei der Fusionserfahrung kein Überlappen; das Willensgeschöpf hat entweder mit dem Geist oder mit dem Sohn oder mit dem Vater fusioniert. Wer mit dem Justierer oder Vater fusioniert hat, hat niemals mit dem Geist oder mit dem Sohn fusioniert.

40:9.2

Die Tatsache, dass diese Typen sterblicher Geschöpfe nicht Anwärter auf eine Fusion mit Justierern sind, hält diese nicht davon ab, sie während ihres inkarnierten Lebens zu bewohnen. Die Justierer arbeiten wohl in der Zeitspanne des materiellen Lebens im Verstand solcher Wesen, werden aber nie auf ewig mit den Seelen ihrer Mündel eins. Während dieses zeitlich begrenzten Aufenthaltes bauen die Justierer tatsächlich dasselbe geistige Gegenstück zur sterblichen Natur – die Seele – auf wie in den Anwärtern auf die Justierer-Fusion. Bis zum Tod des Sterblichen gleicht die Arbeit der Justierer genau ihrer Funktion bei euren eigenen Rassen, aber nach der mit dem Tode eintretenden Auflösung verabschieden sich die Justierer auf ewig von diesen Anwärtern auf die Fusion mit dem Geist und begeben sich direkt nach Divinington, dem Hauptquartier aller göttlichen Mentoren, um dort auf neue Aufträge ihrer Ordnung zu warten.

40:9.3

Wenn die schlafenden Fortlebenden auf den Residenzwelten neu personifiziert werden, wird der Platz des weggegangenen Justierers von einer Individualisierung des Geistes der Göttlichen Ministerin eingenommen, der Repräsentantin des Unendlichen Geistes im betreffenden Lokaluniversum. Diese Geisteinflößung macht aus den fortlebenden Geschöpfen mit dem Geist fusionierte Sterbliche. Solche Wesen sind euch in jeder Hinsicht ebenbürtig an Verstand und Geist; und sie sind wirklich eure Zeitgenossen, die mit eurer Ordnung von Fusionsanwärtern und mit denen, deren Bestimmung die Sohnesfusion ist, die Residenzwelten und die morontiellen Sphären teilen.

40:9.4

Es gibt indessen eine Besonderheit, in der sich mit dem Geist fusionierte Sterbliche von ihren aufsteigenden Brüdern unterscheiden: Die sterbliche Erinnerung an die menschliche Erfahrung auf den materiellen Geburtswelten überlebt den leiblichen Tod, weil der innewohnende Justierer eine geistige Entspre­chung oder Transkription jener Ereignisse des menschlichen Lebens, die eine geistige Bedeutung besaßen, erworben hat. Aber bei den mit dem Geist fusionierten Sterblichen existiert kein solcher Mechanismus, dank welchem das menschliche Gedächtnis bestehen bleiben könnte. Die Gedächtnistranskriptionen der Justierer sind vollständig und wohlerhalten, aber diese Erwerbungen sind erfahrungs­mäßiger Besitz der weggegangenen Justierer und stehen den von ihnen früher bewohnten Geschöpfen nicht zur Verfügung, die deshalb in den Auferstehungshallen der morontiellen Sphären Nebadons erwachen, als wären sie neu erschaffene Wesen, Geschöpfe ohne jede Erinnerung an eine frühere Existenz.

40:9.5

Diese Kinder des Lokaluniversums werden befähigt, viel von den in ihrem menschlichen Gedächtnis aufbewahrten früheren Erfahrungen dadurch zurückzugewinnen, dass die mit ihnen verbundenen Seraphim und Cherubim sie ihnen wiederum erzählen, und dadurch, das sie Einblick nehmen in die durch die Chronistenengel archivierten Aufzeichnungen ihres sterblichen Lebenslaufs. Das können sie mit zweifelsfreier Gewissheit tun, weil ihre fortlebende Seele, die dem erfahrungsmäßigen materiellen und sterblichen Leben entstammt, zwar keine Erinnerung an sterbliche Ereignisse hat, sehr wohl aber im Besitze eines Rests von erfahrungsmäßiger, wiedererkennender Ansprechbarkeit auf diese nichterinnerten, früher erfahrenen Geschehnisse ist.

40:9.6

Wenn man einem mit dem Geist fusionierten Sterblichen vergangene Erlebnisse erzählt, an die er sich nicht erinnert, gibt es in der Seele (Identität) dieses Fortlebenden eine sofortige Antwort erfahrungsmäßigen Wiedererkennens, welche das erzählte Geschehnis augenblicklich mit dem emotionalen Geschmack der Realität und mit der intellektuellen Qualität von Tatsachen versieht; und diese doppelte Antwort bildet die Rekonstruktion, das Wiedererkennen und die Gültigerklärung einer nicht erinnerten Facette sterblicher Erfahrung.

40:9.7

Auch bei den Anwärtern auf die Justierer-Fusion sind nur diejenigen menschlichen Erfahrungen, welche einen geistigen Wert besaßen, gemeinsamer Besitz des fortlebenden Sterblichen und des zurückkehrenden Justierers und erscheinen nach dem Fortleben des Sterblichen unverzüglich in seiner Erinnerung. Was Geschehnisse betrifft, die geistig bedeutungslos waren, so müssen sich auch diese mit dem Justierer Fusionierten auf die Eigenschaft der wiedererkennenden Ansprechbarkeit der fortlebenden Seele verlassen. Und da jedes Ereignis vielleicht für den einen Sterblichen, nicht aber für einen anderen eine geistige Bedeutung haben kann, wird es einer Gruppe von zeitgenössischen, demselben Planeten entstammenden Aufsteigern möglich, ihre Vorräte an Ereignissen, die in der Erinnerung ihrer Justierer leben, zusammenzulegen und so jede Erfahrung zu rekonstruieren, die sie gemeinsam gemacht haben und die im Leben irgendeines von ihnen einen geistigen Wert besessen hat.

40:9.8

Wir verstehen solche Techniken der Gedächtnisrekonstruktion recht gut, aber die Technik des Wiedererkennens der Persönlichkeit begreifen wir nicht. Persönlichkeiten, die einst miteinander Umgang pflegten, reagieren aufeinander ganz unabhängig von der Gedächtnisfunktion, obwohl gerade das Gedächtnis und die Techniken seiner Rekonstruktion nötig sind, um solch gegenseitiges Anspre­chen auf die Persönlichkeit mit der Fülle des Wiedererkennens auszustatten.

40:9.9

Ein mit dem Geist fusionierter Fortlebender kann über sein inkarniertes Leben auch viel erfahren, indem er nach Ablauf der planetarischen Dispensation, in der er lebte, wiederum seine Geburtswelt besucht. Man ermöglicht es diesen mit dem Geist fusionierten Kindern, sich solcher Gelegenheiten zur Erforschung ihrer menschlichen Laufbahn zu erfreuen, da ihr Dienst im Allgemeinen auf das Lokaluniversum beschränkt bleibt. Sie teilen nicht eure hohe und herrliche Bestimmung im Paradies­-Korps der Finalität; nur mit dem Justierer fusionierte Sterbliche oder andere besonders umfangene aufsteigende Wesen können in die Reihen derer eintreten, die auf das ewige Gottheitsabenteuer warten. Die mit dem Geist fusionierten Sterblichen sind die dauernden Bürger der Lokaluniversen; sie können die paradiesische Bestimmung wohl anstreben, ihrer aber nicht sicher sein. In Nebadon ist die achte, Salvington umringende Weltengruppe ihre Universumsheimat, ein Himmel der Bestimmung, der seiner Natur und Lage nach stark demjenigen gleicht, den sich die planetarischen Überlieferungen Urantias vorstellen.


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