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Beziehung der Justierer zu den Universumsgeschöpfen

2. Eigenständige Justierer

109:2.1

Ihr seid über die Einteilung der Justierer je nach ihrer Erfahrung in jungfräuliche, fortgeschrittene und höchste Justierer informiert worden. Ihr solltet auch eine gewisse funktionelle Klassifizierung erkennen – die eigenständigen Justierer. Ein eigenständiger Justierer ist einer, der:

109:2.2

1. eine bestimmte erforderliche Erfahrung in dem sich entwickelnden Leben eines Willensgeschöpfes gehabt hat, sei es als vorübergehender Bewohner auf einem Weltentyp, wo die Justierer ihren sterblichen Schützlingen nur geborgt werden, oder auf einem richtigen Fusionsplaneten, wo dem menschlichen Partner das Fortleben missglückte. Solch ein Mentor ist entweder ein fortgeschrittener oder ein höchster Justierer.

109:2.3

2. das Gleichgewicht geistiger Macht in einem Menschen erreicht hat, der den dritten psychischen Kreis geschafft hat und dem ein persönlicher seraphischer Hüter zugeteilt worden ist.

109:2.4

3. einen Schutzbefohlenen hat, der den höchsten Entschluss gefasst und sich feierlich und aufrichtig mit seinem Justierer verlobt hat. Der Justierer sieht die Zeit der tatsächlichen Fusion voraus und betrachtet die Vereinigung bereits als eine Tatsache.

109:2.5

4. einen Schutzbefohlenen hat, der in eines der Reservekorps der Bestim­mung auf einer evolutionären Welt aufsteigender Sterblicher aufgenommen wurde.

109:2.6

5. zu einer gewissen Zeit während des menschlichen Schlafs vorübergehend vom Verstand seines sterblichen Kerkers losgelöst wurde, um irgendeine schwierige Aufgabe wie die Herstellung einer Verbindung, eines Kontaktes oder die Erneuerung einer Registrierung vorzunehmen oder im Zusammenhang mit der geistigen Verwaltung der ihm zugewiesenen Welt irgendeinen anderen außermenschlichen Dienst zu leisten.

109:2.7

6. in einer Krisenzeit in der Erfahrung eines menschlichen Wesens gedient hat, welches die materielle Ergänzung einer geistigen Persönlichkeit war, die mit der Durchführung eines für die geistige Wirtschaft des Planeten wesentlichen kosmischen Werks betraut war.

109:2.8

Eigenständige Justierer scheinen in allen Angelegenheiten, welche die men­schliche Persönlichkeit, die sie unmittelbar bewohnen, nicht einbeziehen, einen bemerkenswerten Grad an Willen zu besitzen, wie es ihre zahlreichen großartigen Leistungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der menschlichen Schützlinge, denen sie zugeteilt sind, erkennen lassen. Solche Justierer nehmen an zahlreichen Aktivitäten der Welt teil, aber häufiger wirken sie als unbemerkte Bewohner des von ihnen gewählten irdischen Tabernakels.

109:2.9

Zweifellos können diese höheren und erfahreneren Justierertypen mit denjenigen anderer Welten kommunizieren. Aber obwohl die eigenständigen Justierer in dieser Weise miteinander kommunizieren, tun sie es doch nur auf der Ebene ihres Arbeitsaustauschs und zum Zwecke der Verwahrung von Unterlagen ihrer Vormundschaft, die für den Justiererdienst auf den Welten ihres Aufenthaltes wesentlich sind; indessen ist bekannt, dass sie in Krisenzeiten gelegentlich in interplanetarischen Angelegenheiten funktionieren.

109:2.10

Höchste und eigenständige Justierer können den menschlichen Körper nach Belieben verlassen. Die Justierer sind kein organischer oder biologischer Teil des Lebens der Sterblichen; sie sind diesem überlagerte Göttlichkeit. In den ursprünglichen Lebensplänen waren sie für die materielle Existenz vorgesehen, aber sie sind dieser nicht unentbehrlich. Trotzdem sollte festgehalten werden, dass sie ihre sterblichen Tabernakel, wenn sie sie einmal bezogen haben, sehr selten, selbst vorübergehend, verlassen.

109:2.11

Des Handelns enthobene Justierer sind solche, welche die ihnen anvertrauten Aufgaben erfolgreich erfüllt haben und nur noch die Auflösung des Trägers des materiellen Lebens oder die Entrückung der unsterblichen Seele abwarten.


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