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Beziehung der Justierer zu den Universumsgeschöpfen

1. Entwicklung der Justierer

109:1.1

Es muss einen umfassenden und wohldurchdachten Plan für die Schulung und Entwicklung der jungfräulichen Justierer geben, bevor sie von Divinington ausgesandt werden, aber wir wissen darüber wirklich nicht viel. Zweifellos existiert auch ein umfangreiches System, um Justierer, die die Erfahrung des Innewohnens gemacht haben, neu zu schulen, bevor sie zu weiteren Missionen in Verbindung mit Sterblichen aufbrechen, aber auch darüber sind wir nicht wirklich unterrichtet.

109:1.2

Personifizierte Justierer haben mir gesagt, dass jedes Mal, wenn einem durch einen Mentor bewohnten Sterblichen das Fortleben misslingt, der Justierer bei seiner Rückkehr nach Divinington einen umfassenden Ausbildungsgang antritt. Diese zusätzliche Schulung wird durch die Erfahrung ermöglicht, ein menschliches Wesen bewohnt zu haben, und sie wird immer erteilt, bevor der Justierer wiederum auf eine evolutionäre Welt der Zeit entsandt wird.

109:1.3

Es gibt keinen kosmischen Ersatz für effektive lebendige Erfahrung. Die Vollkommenheit der Göttlichkeit eines neu erschaffenen Gedankenjustierers begabt diesen Unergründlichen Mentor in keiner Weise mit Gewandtheit in seinem Amt, das auf Erfahrung beruht. Erfahrung ist untrennbar mit einer lebendigen Existenz verbunden; sie ist etwas, von dessen notwendiger Erwerbung durch effektives Leben euch keine noch so große göttliche Begabung dispensieren kann. Deshalb müssen sich die Gedankenjustierer genau gleich wie alle Wesen, die im gegenwärtigen Stadium des Supremen leben und wirken, Erfahrung zulegen; von den niedrigeren, unerfahrenen Gruppen müssen sie sich zu den höheren, erfahreneren Gruppen entwickeln.

109:1.4

Die Justierer machen im Verstand der Sterblichen einen ganz bestimmten Entwicklungsgang durch; sie erlangen eine Realität der Vollbringung, die ihnen auf ewig gehört. Sie werden als Justierer infolge all ihrer Kontakte mit den materiellen Rassen immer gewandter und fähiger, ungeachtet des Fortlebens oder Nicht-Fortlebens ihrer jeweiligen sterblichen Schutzbefohlenen. Sie sind ebenfalls gleichberechtigte Partner des menschlichen Verstandes bei der Förderung der Entwicklung der zum Fortleben befähigten unsterblichen Seele.

109:1.5

Sie erreichen das erste Stadium ihrer Entwicklung, wenn sie mit der fortlebenden Seele des menschlichen Wesens fusionieren. Während es also in eurer Natur liegt, euch vom Menschen nach innen und oben auf Gott hinzuentwickeln, liegt es in derjenigen der Justierer, sich von Gott nach außen und unten auf den Menschen hinzuentwickeln; und so wird das schließliche Ergebnis dieser Vereinigung von Göttlichem und Menschlichem auf ewig der Sohn des Menschen und der Sohn Gottes sein.


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