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Entwicklung des Staates

8. Das Wesen der Staatlichkeit

71:8.1

Der einzige heilige Wesenszug jeglicher menschlichen Regierung ist die Unterteilung der Staatlichkeit in die drei Bereiche exekutiver, legislativer und richterlicher Funktion. Das Universum wird gemäß einem solchen Plan der Trennung von Funktionen und Autorität verwaltet. Abgesehen von diesem göttlichen Konzept wirksamer gesellschaftlicher Regulierung oder ziviler Regierung ist es von geringer Bedeutung, für welche Form von Staat sich ein Volk entscheidet, solange die Bürgerschaft immer dem Ziel größerer Selbstbeherrschung und vermehrten sozialen Dienstes zustrebt. Intellektueller Scharfsinn, wirtschaftliche Weisheit, gesellschaftliches Geschick und sittliches Stehvermögen eines Volkes spiegeln sich alle getreulich in seinem Staatswesen wider.

71:8.2

Die Entwicklung der Staatlichkeit erfordert stufenweise Fortschritte, nämlich folgende:

71:8.3

1. Die Schaffung einer dreigeteilten Regierung mit Exekutiv-, Legislativund Justizzweig.

71:8.4

2. Die Freiheit für gesellschaftliche, politische und religiöse Aktivitäten.

71:8.5

3. Die Abschaffung aller Formen von Sklaverei und menschlicher Hörig­keit.

71:8.6

4. Die Befugnis der Bürger, die Besteuerung zu kontrollieren.

71:8.7

5. Die Einführung universeller Erziehung – ein sich von der Wiege bis zum Grabe erstreckender Lernprozess.

71:8.8

6. Die richtige Abstimmung zwischen lokaler und nationaler Regierung.

71:8.9

7. Die Förderung der Wissenschaft und der Sieg über die Krankheiten.

71:8.10

8. Die gebührende Anerkennung der Geschlechtergleichheit und das koordinierte Wirken von Männern und Frauen in Heim, Schule und Kirche, mit einem besonderen Dienst der Frauen in Industrie und Regierung.

71:8.11

9. Die Eliminierung versklavender Arbeit durch die Erfindung von Maschinen und die daraus resultierende Beherrschung des Maschinen­zeitalters.

71:8.12

10. Der Sieg über die Dialekte – der Triumph einer universellen Sprache.

71:8.13

11. Das Aufhören von Krieg – internationale Beilegung nationaler und rassischer Differenzen durch kontinentale Gerichte der Nationen, die von einem höchsten planetarischen Tribunal präsidiert werden. Dieses rekrutiert sich automatisch aus den periodisch abtretenden Vorstehern der kontinentalen Gerichte. Die kontinentalen Gerichte sind mit Vollmacht ausgestattet; der Weltgerichtshof hat beratende – moralische – Funktion.

71:8.14

12. Eine die ganze Welt erfassende Bewegung der Suche nach Weisheit – die hohe Verehrung der Philosophie. Die Evolution einer Weltreligion, Vorbote des Eintritts des Planeten in die früheren Phasen der Verankerung im Licht und Leben.

71:8.15

Das sind die Voraussetzungen für eine progressive Regierung und die Merkmale idealer Staatlichkeit. Urantia ist von der Verwirklichung dieser hohen Ideale weit entfernt, aber die zivilisierten Rassen haben einen Anfang gemacht – die Menschheit ist unterwegs zu höheren evolutionären Bestimmungen.

71:8.16

[Dargeboten von einem Melchisedek von Nebadon.]


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