Die schicksalsschwere Sitzung des Sanhedrins wurde an diesem Dienstagabend auf acht Uhr anberaumt. Bei vielen früheren Gelegenheiten hatte dieser höchste Gerichtshof der jüdischen Nation Jesus informell zum Tode verurteilt. Viele Male hatte dieses erlauchte richterliche Gremium entschieden, seinem Werk ein Ende zu bereiten, aber nie zuvor hatten sie beschlossen, ihn zu verhaften und, koste es, was es wolle, hinzurichten. An diesem Dienstag, dem 4. April 30, stimmte der Sanhedrin kurz vor Mitternacht in seiner damaligen Zusammensetzung offiziell und einstimmig dafür, gegen Jesus und Lazarus die Todesstrafe zu verhängen. Das war die Antwort auf den letzten Appell des Meisters an die herrschenden Juden, den er nur wenige Stunden zuvor im Tempel gemacht hatte. Diese Reaktion drückte ihren bitteren Groll über seine letzte, heftige Anklage gegen sie, die Oberpriester und reuelosen Sadduzäer und Pharisäer, aus. Die Verhängung der Todesstrafe (noch vor Prozessbeginn) gegen den Sohn Gottes war die Erwiderung des Sanhedrins auf das letzte Angebot himmlischer Barmherzigkeit, das der jüdischen Nation als solcher gemacht wurde.
Von da an ließ man die Juden die knappe, kurze Frist nationaler Existenz ausschließlich gemäß ihrer rein menschlichen Stellung unter den Nationen Urantias beenden. Israel hatte den Sohn Gottes, der mit Abraham einen Bund geschlossen hatte, verstoßen, und der Plan, aus den Kindern Abrahams die Lichtbringer der Wahrheit für die Welt zu machen, war zunichte. Der göttliche Bund war aufgehoben, und das Ende der hebräischen Nation kam schnell näher.
Die Ordnungskräfte des Sanhedrins erhielten den Befehl zu Jesu Verhaftung früh am nächsten Morgen, aber mit der Weisung, ihn nicht in der Öffentlichkeit festzunehmen. Man sagte ihnen, sie sollten zusehen, ihn heimlich zu ergreifen, am besten überraschend und des Nachts. Da die Führer verstanden hatten, dass er an diesem Tag (Mittwoch) kaum zur Unterweisung in den Tempel zurückkehren würde, befahlen sie den Ordnungskräften des Sanhedrins, „ihn irgendwann am Donnerstag vor Mitternacht vor den hohen jüdischen Gerichtshof zu bringen“.