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Beziehung der Justierer zu den Universumsgeschöpfen

3. Beziehung der Justierer zu den verschiedenen Typen von Sterblichen

109:3.1

Der Charakter der Arbeit der Unergründlichen Mentoren variiert im Einzelnen je nach der Natur ihres Auftrags, je nachdem, ob sie Verbindungs- oder Fusions justierer sind. Gewisse Justierer sind für die Zeit des Lebens ihrer Schutz­befohlenen nur geborgt; andere werden ihren Schützlingen, sofern diese fortleben, als Persönlichkeitsanwärter mit Erlaubnis zu ewiger Fusion verliehen. Es gibt auch geringe Unterschiede des Wirkens unter den verschiedenen planetarischen Typen und in verschiedenen Systemen und Universen. Aber im Ganzen sind ihre Arbeiten bemerkenswert einheitlich, einheitlicher als die Pflichten irgendeiner anderen erschaffenen Ordnung von himmlischen Wesen.

109:3.2

Auf gewissen primitiven Welten (der Gruppe der ersten Serie) bewohnt der Justierer den Geschöpfesverstand im Sinne einer erfahrungsmäßigen Übung, hauptsächlich zur eigenen Bildung und fortschreitenden Entwicklung. Gewöhn­lich werden jungfräuliche Justierer auf Welten entsandt, wo die primitiven Menschen der früheren Zeiten in das Tal der Entscheidung gelangen, wo aber nur relativ wenige von ihnen die Wahl treffen, zu den jenseits der Anhöhen von Selbst­disziplin und Erwerbung von Charakterstärke liegenden sittlichen Gipfeln aufzusteigen und die höheren Stufen erwachender Geistigkeit zu erreichen. (Viele, denen die Fusion mit dem Justierer misslingt, leben indessen als mit dem Geist fusionierte Aufsteiger fort.) Die Justierer erhalten im befristeten Zusammensein mit einem primitiven Verstand eine wertvolle Schulung, erwerben eine wunderbare Erfahrung und sind in der Lage, diese Erfahrung später auf anderen Welten zum Nutzen höherer Wesen zu verwerten. Nichts im ganzen weiten Universum, was Fortlebenswert besitzt, ist je verloren.

109:3.3

Auf einem anderen Weltentyp (der Gruppe der zweiten Serie) werden die Justierer den menschlichen Wesen nur geliehen. Dort können die Mentoren durch ihr Innewohnen nie Persönlichkeit mittels Fusion erlangen, aber sie sind ihren menschlichen Schutzbefohlenen während deren Lebenszeit eine große Hilfe, eine weit größere, als sie den Sterblichen Urantias sein können. Die Justierer werden den dortigen sterblichen Geschöpfen für eine einzige Lebensspanne als Modelle höheren geistigen Vollbringens geliehen, als vorübergehende Helfer bei der fesselnden Aufgabe der Vervollkommnung eines zum Fortleben fähigen Charakters. Nach dem natürlichen Tod kehren diese Justierer nicht zurück; die fortlebenden Sterblichen gelangen durch die Fusion mit dem Geiste zum ewigen Leben.

109:3.4

Auf Welten wie Urantia (der Gruppe der dritten Serie) gibt es eine richtige Verlobung mit den göttlichen Geschenken, eine Verpflichtung für das Leben und den Tod. Falls ihr fortlebt, wird es eine ewige Vereinigung geben, eine immerwährende Fusion, das Verschmelzen von Mensch und Justierer zu einem einzigen Wesen.

109:3.5

Bei den dreihirnigen Sterblichen derselben Weltenserie sind die Justierer in der Lage, mit ihren Schutzbefohlenen während des zeitlichen Lebens in einen viel wirklicheren Kontakt zu treten als mit den ein- und zweihirnigen Typen. Aber in der auf den Tod folgenden Laufbahn gehen die Sterblichen des dreihirnigen Typs genau gleich weiter wie diejenigen des einhirnigen Typs und wie die zweihirnigen Völker – die Rassen Urantias.

109:3.6

Auf den Zwei-Hirn-Welten werden nach dem Aufenthalt eines Paradies-Sohnes der Selbsthingabe selten jungfräuliche Justierer an Personen vergeben, die eine fraglose Fortlebenskapazität besitzen. Wir sind der Überzeugung, dass auf solchen Welten praktisch alle Justierer, die intelligenten Männern und Frauen mit Fortlebenskapazität innewohnen, dem fortgeschrittenen oder höchsten Typ angehören.

109:3.7

In vielen frühen evolutionären Rassen Urantias existierten drei Gruppen von Wesen. Es gab jene, die so tierisch waren, dass sie der Fähigkeit, einen Justierer zu empfangen, völlig entbehrten. Dann gab es jene, die eine zweifellose Eignung für Justierer zeigten und unverzüglich einen erhielten, sobald sie das Alter sittlicher Verantwortlichkeit erreicht hatten. Und es gab eine dritte Klasse, die eine Grenzstellung einnahm; ihre Vertreter erfüllten die Voraussetzungen für den Empfang eines Justierers, aber die Mentoren konnten den Verstand nur auf das persönliche Verlangen des Einzelnen hin bewohnen.

109:3.8

Aber mit Wesen, die infolge des von untauglichen und tiefstehenden Ahnen empfangenen Erbes praktisch keine Eignung zum Fortleben besitzen, hat manch ein jungfräulicher Justierer eine wertvolle vorbereitende Erfahrung im Kontakt mit dem evolutionären Verstand gemacht und sich dadurch eine bessere Qualifikation verschafft, um später auf einer anderen Welt einem höheren Verstandestyp zugeteilt zu werden.


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