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Ursprung und Natur der Gedankenjustierer

5. Verstandesart der Justierer

107:5.1

Die evolutionären Sterblichen sind geneigt, den Verstand als einen kosmischen Mittler zwischen Geist und Materie anzusehen, denn das ist aus eurem Blickwinkel in der Tat das hauptsächliche Wirken des Verstandes. Es ist deshalb für Menschen recht schwierig zu fassen, dass Gedankenjustierer einen Verstand besitzen, denn die Justierer sind Fragmentierungen Gottes auf einer absoluten Realitätsebene, die nicht nur vorpersönlich ist, sondern auch vor aller Ausdifferenzierung in Energie und Geist existiert. Auf einer monistischen Ebene vor der Aufteilung in Energie und Geist sollte es keine Mittlerrolle des Verstandes geben, da es keine Verschiedenheiten gibt, zwischen denen vermittelt werden könnte.

107:5.2

Da die Justierer planen, arbeiten und lieben können, muss ihr Selbst über Kräfte verfügen, die mit dem Verstand im Einklang stehen. Sie haben eine unbegrenzte Fähigkeit zu gegenseitiger Kommunikation – wenigstens trifft das für alle Arten von Mentoren oberhalb der ersten oder jungfräulichen Gruppe zu. Was Wesen und Inhalt ihres Austauschs anbelangt, können wir kaum etwas offenbaren, weil wir darüber nichts wissen. Aber wir wissen, dass sie irgendwie über Verstand verfügen müssen, ansonsten könnten sie nie personifiziert werden.

107:5.3

Die Verstandesart des Gedankenjustierers ist wie die Verstandesart des Universalen Vaters und des Ewigen Sohnes – die gegenüber allen Arten von Verstand des Mit-Vollziehers eine Ahnenstellung einnehmen.

107:5.4

Die in einem Justierer vorausgesetzte Verstandesart muss dieselbe sein wie die Verstandesbegabung zahlreicher anderer Ordnungen vorpersönlicher Wesenheiten, die vermutlich ebenfalls dem Ersten Zentralen Ursprung entstammen. Viele dieser Ordnungen, obwohl auf Urantia nicht offenbart, zeigen allesamt mentale Eigenschaften. Es ist diesen Individualisierungen der ursprünglichen Gottheit auch möglich, sich mit zahlreichen evolutionären Arten nichtsterblicher Wesen zu vereinigen und sogar mit einer begrenzten Zahl nichtevolutionärer Wesen, welche die Fähigkeit zu einer Fusion mit solchen Gottesfragmenten entwickelt haben.

107:5.5

Wenn ein Gedankenjustierer mit der sich entwickelnden unsterblichen morontiellen Seele des fortlebenden Menschen fusioniert hat, kann der Verstand des Justierers nur so lange als vom Verstand des Geschöpfes getrennt identifiziert werden, als der aufsteigende Sterbliche nicht geistige Ebenen universellen Fortschritts erreicht hat.

107:5.6

Nach dem Erreichen der Finalistenebenen aufsteigender Erfahrung scheint in diesen Geistwesen des sechsten Stadiums eine Verwandlung jenes Verstandes­faktors vorzugehen, der eine Vereinigung bestimmter Phasen des menschli­chen und Justiererverstandes darstellt und zuvor als Bindeglied zwischen der göttlichen und der menschlichen Phase solch aufsteigender Persönlichkeiten funktioniert hatte. Diese erfahrungsmäßige Verstandeseigenschaft wird wahrscheinlich „suprematisiert“ und erhöht in der Folge die erfahrungsmäßige Begabung der evolutionären Gottheit – des Supremen Wesens.


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