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Die Institution der Ehe

3. Kauf und Mitgift

83:3.1

Die Alten misstrauten der Liebe und den Versprechen; sie dachten, bleibende Verbindungen müssten durch irgendeine greifbare Sicherheit, durch Besitz, garantiert werden. Aus diesem Grunde betrachtete man den Kaufpreis einer Frau als ein Pfand, eine Kaution, welche der Gatte zu verlieren verurteilt war, wenn er seine Frau verließ oder sich von ihr scheiden ließ. Wenn einmal der Kaufpreis einer Frau bezahlt war, erlaubten viele Stämme, dass ihr das Zeichen des Gatten eingebrannt wurde. Die Afrikaner kaufen ihre Frauen immer noch. Sie vergleichen eine Frau, die aus Liebe heiratet, oder die Frau eines Weißen mit einer Katze, weil sie nichts kostet.

83:3.2

Die Brautschauen waren Anlässe, um die Töchter öffentlich fein angezogen und geschmückt mit dem Hintergedanken vorzuzeigen, dass sie als Gattinnen einen höheren Preis einbringen würden. Aber sie wurden nicht wie Tiere verkauft – bei den späteren Stämmen konnte eine solche Frau nicht weitergegeben werden. Und ihr Kauf war nicht immer nur eine kaltblütige Geldangelegenheit; bei einem Frauenkauf hatten geleistete Dienste denselben Wert wie Geld. Wenn ein ansonsten erwünschter Mann nicht für seine Frau zu bezahlen imstande war, konnte er vom Vater der Braut an Sohnes statt angenommen werden und dann heiraten. Und wenn ein armer Mann eine Frau begehrte und den von ihrem habgierigen Vater geforderten Preis nicht aufbringen konnte, übten seine Eltern auf den Vater oft Druck aus, um ihn zu einer Mäßigung seiner Forderungen zu bewegen; oder aber es konnte zu einer Entführung kommen.

83:3.3

Mit fortschreitender Zivilisation mochten die Väter nicht mehr als solche dastehen, die ihre Töchter verkauften, und so nahmen sie zwar weiterhin den Kaufpreis für die Braut entgegen, führten aber gleichzeitig die Sitte ein, dem Paar kostbare Geschenke zu machen, die im Wert ungefähr der Kaufsumme entsprachen. Und als man später damit aufhörte, für die Braut zu bezahlen, wurde aus diesen Geschenken die Mitgift der Braut.

83:3.4

Die Idee der Mitgift sollte den Eindruck von Unabhängigkeit der Braut erwecken, sollte zu verstehen geben, dass die Zeiten der als Sklavinnen behandelten Gattinnen und als Eigentum betrachteten Gefährtinnen in weiter Ferne lagen. Ein Mann konnte sich von einer Frau, die eine Mitgift besaß, nicht scheiden lassen, ohne die Mitgift in ihrer Gänze zurückzubezahlen. Bei einigen Stämmen wurden bei den Eltern der Braut wie des Bräutigams wechselseitig Werte hinterlegt, die im Falle, dass ein Partner den anderen verließ, verloren gingen; es war in Wahrheit eine Ehefessel. In der Übergangszeit vom Frauenkauf zur Mitgift gehörten die Kinder dem Vater, wenn die Frau gekauft worden war; war das nicht der Fall, gehörten sie der Familie der Frau.


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