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Regierung auf einem Nachbarplaneten

9. Der Plan des allgemeinen Wahlrechts

72:9.1

Obwohl sich nur die Graduierten der staatlichen, regionalen und Bundesschulen für Staatsführung um öffentliche Ämter bewerben können, entdeckten die fortschrittlichen Führer der Nation in ihrem Plan allgemeinen Wahlrechts einen ausgesprochenen Schwachpunkt und sorgten vor etwa fünfzig Jahren auf dem Verfassungsweg für ein abgeändertes Wahlsystem, das folgende Züge aufweist:

72:9.2

1. Jeder Mann und jede Frau besitzt ab zwanzig Jahren eine Stimme. Mit Erreichen dieses Alters müssen sich alle Bürger zur Mitgliedschaft in zwei Wählergruppen entschließen: Sie werden sich der ersten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Funktion – in Industrie, akademischen Berufen, Landwirtschaft oder Handel – anschließen; der zweiten werden sie in Übereinstimmung mit ihren politischen, philosophischen und gesellschaftlichen Neigungen beitreten. Auf diese Weise gehören alle Arbeitenden zu irgendeiner wirtschaftlichen Wählergruppe, und diese Gilden ebenso wie die nichtwirtschaftlichen Vereinigungen funktionieren sehr ähnlich wie die nationale Regierung mit ihrer dreifachen Gewaltenteilung. Die Registrierung in diesen Gruppen kann nicht vor Ablauf von zwölf Jahren geändert werden.

72:9.3

2. An Einzelne, die der Gesellschaft große Dienste erwiesen oder im Staatsdienst außerordentliche Weisheit an den Tag gelegt haben, können auf Vorschlag des Staatsgouverneurs oder der Regionalchefs und durch Verfügung der regionalen höchsten Räte zusätzliche Stimmen vergeben werden, aber nicht häufiger als alle fünf Jahre und nicht mehr als neun solch zusätzliche Stimmen. Die maximale Stimmenzahl, über die solch ein mehrfacher Stimmbürger verfügen kann, ist zehn. Auch Wissenschaftler, Erfinder, Lehrer, Philosophen und geistige Führer werden in dieser Weise anerkannt und mit größerer politischer Macht geehrt. Diese hohen staatsbürgerlichen Privilegien werden durch die höchsten Räte von Staat und Region in ganz ähnlicher Weise verliehen, wie die Fachschulen ihre Titel zuerkennen, und die Empfänger sind stolz, den übrigen Titeln ihrer Liste persönlicher Leistungen die Symbole einer solchen staatsbürgerlichen Anerkennung hinzuzufügen.

72:9.4

3. Alle zu Zwangsarbeit in den Minen Verurteilten und alle Regierungs­diener, deren Unterhalt durch Steuergelder bestritten wird, verlieren während der Dauer ihres Dienstes das Wahlrecht. Dies gilt nicht für Betagte, die mit fünfundsechzig in den Ruhestand treten und von Pensionen leben.

72:9.5

4. Es gibt fünf Wählergruppen, in denen sich die Steuern widerspiegeln, die sie über eine Fünfjahresperiode im Mittel jährlich bezahlen. Starken Steuerzahlern werden bis zu fünf zusätzliche Stimmen zugestanden. Diese Stimmengewährung geschieht unabhängig von aller übrigen Auszeichnung, aber keinesfalls kann jemand über mehr als zehn Stimmen verfügen.

72:9.6

5. Gleichzeitig mit der Annahme dieses Wahlrechts wurde die territoriale Abstimmungsmethode zugunsten des wirtschaftlichen oder funktionalen Systems aufgegeben. Alle Bürger stimmen jetzt unabhängig von ihrem Wohnort als Mitglieder industrieller, gesellschaftlicher oder beruflicher Gruppen. Auf diese Weise setzt sich die Wählerschaft aus gefestigten, geeinten und intelligenten Gruppen zusammen, die nur ihre besten Mitglieder in verantwortungsvolle Vertrauensämter der Regierung wählen. Es gibt in diesem System von funktionalem oder Gruppenwahlrecht nur eine einzige Ausnahme: Die alle sechs Jahre stattfindende Wahl eines Regierungschefs des Bundes erfolgt in einer nationalen Abstimmung, bei der kein Bürger mehr als eine Stimme hat.

72:9.7

Mit Ausnahme der Wahl des Regierungschefs wird also das Wahlrecht von wirtschaftlichen, beruflichen, intellektuellen und gesellschaftlichen Bürgergrup­pierungen ausgeübt. Der Idealstaat ist organisch, und jede freie und intelligente Gruppe von Bürgern stellt innerhalb des größeren Regierungsorga­nismus ein lebenswichtiges, funktionierendes Organ dar.

72:9.8

Die Schulen für Staatsführung haben die Befugnis, an den Staatsgerichten Verfahren einzuleiten, die darauf abzielen, schwachsinnigen, faulen, gleichgültigen oder kriminellen Individuen das Wahlrecht abzuerkennen. Dieses Volk hat erkannt, dass eine Nation mit einem Anteil von fünfzig Prozent minderwertiger oder geschädigter Bürger, die das Wahlrecht besitzen, zum Untergang verurteilt ist. Es glaubt, dass die Herrschaft der Mittelmäßigkeit den Niedergang jeder Nation bedeutet. Abstimmen ist obligatorisch, und schwere Bußen werden all denen auferlegt, die ihrer Wahlpflicht nicht nachkommen.


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