◄ 71:4
Schrift 71
71:6 ►

Entwicklung des Staates

5. Die Entwicklung des Wettbewerbs

71:5.1

Wettbewerb ist für sozialen Fortschritt wesentlich, aber wenn er nicht geregelt wird, gebiert er Gewalttätigkeit. In der gegenwärtigen Gesellschaft ersetzt der Wettbewerb allmählich den Krieg, indem er den Platz des Einzelnen in der Industrie bestimmt und über das Fortleben der Industrien selber entscheidet. (Mord und Krieg nehmen in den Sitten eine unterschiedliche Stellung ein, indem Mord seit den frühesten Tagen der Gesellschaft als ungesetzlich galt, während Krieg durch die Menschheit als Ganzes noch nie geächtet worden ist).

71:5.2

Der ideale Staat unternimmt es, das gesellschaftliche Verhalten nur gerade so weit zu steuern, dass die Gewalt aus dem individuellen Wettbewerb verschwindet und auf persönlicher Initiative beruhende Ungerechtigkeiten verhindert werden. Und hier stellt sich der Staatsführung ein großes Problem: Wie kann man der Industrie Frieden und Ruhe garantieren, Steuern zum Unterhalt der Staatsmacht erheben und gleichzeitig vermeiden, dass ebendiese Besteuerung die Industrie behindert, und den Staat davor bewahren, parasitisch oder tyrannisch zu werden?

71:5.3

Auf jeder Welt ist während der früheren Zeitalter der Wettbewerb für den Fortschritt der Zivilisation unerlässlich. Mit fortschreitender Evolution der Menschen wird Zusammenarbeit immer wirksamer. In fortgeschrittenen Zivilisationen ist Zusammenarbeit leistungsstärker als Wettbewerb. Die frühen Menschen werden durch den Wettbewerb stimuliert. Die frühe Evolution charakterisiert sich durch das Überleben der biologisch am besten Ausgerüsteten, aber spätere Zivilisationen werden eher durch intelligente Zusammenarbeit, verstehende Brüderlichkeit und geistige Bruderschaft gefördert.

71:5.4

Der industrielle Wettbewerb ist zugegebenermaßen äußerst verschwenderisch und höchst ineffizient, aber keine Versuche, diesen wirtschaftlich verlustreichen Antrieb zu beseitigen, sollten ermutigt werden, wenn derartige Anpassungen auch nur die geringste Schmälerung irgendeiner der individuellen Grundfreiheiten nötig machen sollten.


◄ 71:4
 
71:6 ►