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Schrift 54
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Probleme der Rebellion Luzifers

3. Der zeitliche Aufschub der Gerechtigkeit

54:3.1

Immer wieder beschäftigt die sittlichen Willensgeschöpfe der evolutionären Welten die unüberlegte Frage, weshalb die allweisen Schöpfer Übel und Sünde zulassen. Sie können nicht verstehen, dass beide unvermeidlich sind, wenn das Geschöpf wahrhaft frei sein soll. Der freie Wille eines sich entwickelnden Menschen oder eines herrlichen Engels ist nicht nur eine philosophische Vorstellung, ein symbolisches Ideal. Die Fähigkeit des Menschen, zwischen Gut und Böse zu wählen, ist eine Universumsrealität. Diese Freiheit, auf sich selbst gestellt zu wählen, ist eine Gabe der Supremen Lenker, und sie werden keinem Wesen und keiner Gruppe von Wesen je erlauben, auch nur eine einzige Persönlichkeit im weiten Universum seiner göttlich geschenkten Freiheit zu berauben – auch nicht, um missgeleiteten und unwissenden Wesen die Befriedigung zu verschaffen, sich dieser falsch genannten persönlichen Freiheit zu erfreuen.

54:3.2

Obwohl bewusste und rückhaltlose Identifikation mit dem Übel (Sünde) gleichbedeutend mit Nichtexistenz (Auslöschung) ist, muss sich zwischen den Zeitpunkt einer solchen persönlichen Identifikation mit der Sünde und den Vollzug der Strafe – automatische Folge einer derartigen willentlichen Annahme der Sünde – stets eine genügend lange Zeitspanne schieben, um hinsichtlich des Universumsstatus eines solchen Individuums ein Urteil zu erlauben, das sich als für alle beteiligten Universumspersönlichkeiten völlig befriedigend erweisen wird, und das so fair und gerecht ist, dass es selbst die Zustimmung des Sünders erhalten kann.

54:3.3

Aber wenn ein solcher Rebell gegen die Realität von Wahrheit und Güte dem Verdikt seine Zustimmung verweigert, und wenn der Schuldige in seinem Herzen um die Gerechtigkeit seiner Verurteilung weiß, sich aber weigert, es einzugestehen, dann muss die Vollstreckung des Schuldspruchs gemäß dem freien Ermessen der Ältesten der Tage einen Aufschub erfahren. Denn die Ältesten der Tage lehnen es ab, irgendein Wesen auszulöschen, bevor in ihm alle sittlichen Werte und alle geistigen Realitäten erloschen sind, sowohl in diesem Übeltäter selber als auch in allen seinen Gefolgsleuten und möglichen Sympathisanten.


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