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Verwaltung des Lokaluniversums

7. Die Gerichtshöfe Nebadons

33:7.1

Michael, der Meistersohn, befasst sich intensivst nur mit drei Dingen: Erschaffen, Stützen und Dienen. Er beteiligt sich nicht persönlich am Gerichts­wesen des Universums. Nie sitzen die Schöpfer über ihre Geschöpfe zu Gericht; das ist die ausschließliche Funktion von umfassend geschulten Geschöpfen, die tatsächliche Geschöpfeserfahrung besitzen.

33:7.2

Der gesamte Justizapparat Nebadons untersteht Gabriel. Die sich auf Salvington befindenden hohen Gerichtshöfe beschäftigen sich mit Problemen allge­meinen universellen Interesses und mit Berufungsfällen, die von den Sys­tem­­tribunalen heraufkommen. Die Universumsgerichte weisen siebzig Zweige auf, deren jede in sieben Abteilungen zu zehn Sektionen funktioniert. Bei allen Gerichtsfällen führen zwei Richterpersönlichkeiten den Vorsitz, nämlich ein der Vollkommenheit entstammender Richter und einer mit aufsteigender Erfahrung.

33:7.3

Was die Rechtsprechung anbelangt, sind die Tribunale des Lokaluniversums in folgenden Bereichen eingeschränkt:

33:7.4

1. Die Verwaltung des Lokaluniversums befasst sich mit Schöpfung, Evolution, Aufrechterhalten und Dienen. Den Universumstribunalen ist deshalb das Recht verwehrt, in Fällen zu richten, in denen es um die Frage ewigen Lebens oder Todes geht. Das hat nichts mit dem natürlichen Tod zu tun, wie er auf Urantia vorherrscht, aber wenn die Frage des Anrechts auf fortgesetzte Existenz, auf das ewige Leben, vor Gericht kommt, muss die Angelegenheit an die Tribunale von Orvonton weitergeleitet werden; und sollten diese gegen ein Einzelwesen entscheiden, dann werden alle Auslöschungsurteile auf Befehl und durch die Organe der Herrscher der Superregierung ausgeführt.

33:7.5

2. An den Tribunalen eines Sohnes wird nie über einen Fehltritt oder einen Abfall von Gottessöhnen des Lokaluniversums entschieden, welche deren Sohnes-Status und -autorität aufs Spiel setzen; eine derartige Auseinandersetzung würde augenblicklich vor die Gerichte des Superuniversums gebracht.

33:7.6

3. Die Frage der Wiedereingliederung irgendeines in geistiger Isolation befindlichen Bestandteiles eines Lokaluniversums – wie eines Lokalsystems – in die Gemeinschaft des vollen geistigen Status der Lokalschöpfung muss die Zustimmung der hohen Versammlung des Superuniversums erhalten.

33:7.7

In allen anderen Angelegenheiten sind die Gerichtshöfe von Salvington letzte und höchste Instanz. Gegen ihre Entscheidungen und Urteile gibt es weder Berufung noch Ausweichmöglichkeit.

33:7.8

Wie offensichtlich ungerecht auf Urantia in menschlichen Streitfällen manchmal auch entschieden werden mag – im Universum obsiegen tatsächlich Gerechtigkeit und göttliche Unparteilichkeit. Ihr lebt in einem wohlgeordneten Universum, und früher oder später könnt ihr euch darauf verlassen, gerecht, ja sogar erbarmungsvoll, behandelt zu werden.


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