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Die Natur Gottes

3. Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit

2:3.1

Gott ist rechtschaffen; deshalb ist er gerecht. „Der Herr ist rechtschaffen in allem, was er tut.“ „ ‚Ich habe alles, was ich getan habe, nicht ohne Grund getan‘, sagt der Herr.“ „Die Urteile des Herrn sind durch und durch wahr und rechtschaffen.“ Die Gerechtigkeit des Universalen Vaters kann durch die Handlungen und Leistungen seiner Geschöpfe nicht beeinflusst werden, „denn es gibt beim Herrn, unserem Gott, weder Ungerechtigkeit noch Ansehen der Person oder Entgegennahme von Geschenken.“

2:3.2

Wie aussichtslos und kindisch, einen solchen Gott anzurufen, er solle von seinen unveränderlichen Ratschlüssen abweichen, damit wir den gerechten Folgen der Wirkung seiner weisen Naturgesetze und gerechten geistigen Gebote entgingen! „Täuscht euch nicht! Man spottet Gottes nicht, denn was immer ein Mensch sät, das wird er auch ernten.“ Es ist wahr, dass auch beim Ernten der verdienten Früchte üblen Tuns die göttliche Gerechtigkeit stets durch Barmherzigkeit gemildert wird. Unendliche Weisheit ist der ewige Schiedsrichter, der darüber befindet, in welchem Verhältnis Gerechtigkeit und Barmherzigkeit in irgendeinem gegebenen Fall bemessen werden sollen. Die größte Strafe für übles Tun und vorsätzliche Auflehnung gegen Gottes Regierung (in Wahrheit eine unvermeidliche Folge davon) ist der Verlust der Existenz als individueller Untertan dieser Regierung. Das Endergebnis rückhaltloser Sünde ist Auslöschung. Letzten Endes haben sich solche mit der Sünde identifizierten Wesen selbst zerstört, indem sie durch ihre Frevelhaftigkeit ganz und gar unwirklich geworden sind. Das tatsächliche Verschwinden eines derartigen Geschöpfes wird indessen immer aufgeschoben, bis der in dem betreffenden Universum geltenden Rechtsordnung völlig Genüge getan ist.

2:3.3

Das Aufhören einer Existenz wird gewöhnlich am Ende einer Dispensation oder Epoche anlässlich des über eine oder mehrere Welten abgehaltenen Gerichts verfügt. Auf einer Welt wie Urantia findet ein solches am Ende einer planetarischen Dispensation statt. Das Ende einer Existenz kann bei einer solchen Gelegenheit in einer abgestimmten Aktion aller Gerichtshöfe der Rechtsprechung verfügt werden, vom planetarischen Rat aufwärts über die Gerichtshöfe des Schöpfersohnes bis zu den Tribunalen der Ältesten der Tage. Der Befehl zur Auslöschung ergeht von den höheren Gerichtshöfen des Superuniversums, nachdem die von der Heimatwelt des Übeltäters kommende Anklage eine ununterbrochene Bestätigung erfahren hat. Wenn das auf Auslöschung lautende Urteil an allerhöchster Stelle bestätigt worden ist, erfolgt seine Ausführung durch eine direkte Handlung der am Hauptsitz des Superuniversums residierenden und von hier aus wirkenden Richter.

2:3.4

Wenn das Urteil endgültig bestätigt worden ist, geschieht dem Wesen, das sich mit der Sünde identifiziert hat, augenblicklich, als hätte es nie existiert. Von einem solchen Los gibt es keine Auferstehung; es ist für immer und ewig. Die lebendigen Energiefaktoren der Identität werden durch die Verwandlungen der Zeit und die Metamorphosen des Raums in die kosmischen Potentiale aufgelöst, aus denen sie einst hervorgegangen waren. Was die Persönlichkeit des Frevlers betrifft, sieht sie sich des kontinuierlichen Lebensträgers beraubt, weil das Geschöpf nicht jene Wahl noch jene endgültigen Entscheidungen zu treffen wusste, die sein ewiges Leben sichergestellt hätten. Wenn der mit ihr verbundene Verstand fortlaufend die Sünde wählt und all dies in vollständiger Selbst-Identifikation mit dem Frevel gipfelt, wird solch eine isolierte Persönlichkeit nach dem Aufhören des Lebens, nach der kosmischen Auflösung, von der Überseele der Schöpfung absorbiert und zu einem Teil der wachsenden Erfahrung des Supremen Wesens. Und nie wieder wird sie als Persönlichkeit erscheinen; es ist, als hätte es ihre Identität nie gegeben. Im Falle einer durch einen Justierer bewohnten Persönlichkeit leben die erfahrungsmäßigen Geisteswerte in der Realität des weiterwirkenden Justierers fort.

2:3.5

Bei jedem Kampf im Universum zwischen verwirklichten Realitätsebenen wird die Persönlichkeit der höheren Ebene am Ende über die Persönlichkeit der tieferen Ebene den Sieg davontragen. Dieser unvermeidliche Ausgang jeder Ausein­andersetzung im Universum liegt in der Tatsache beschlossen, dass der Grad der Vergöttlichung irgendeines Willensgeschöpfes gleich dem Grad seiner Realität oder Verwirklichung ist. Reine Schlechtigkeit, vollständiger Irrtum, vorsätzliche Sünde und ungemilderte Frevelhaftigkeit sind an sich und automatisch selbstmörderisch. Derartige kosmisch unwirkliche Verhaltensweisen können im Universum nur dank vorübergehender barmherziger Duldung überleben, bis die Mechanismen der gerecht urteilenden Universumstribunale, die die Gerechtigkeit bestimmen und sich um Fairness bemühen, in Aktion treten.

2:3.6

Die Schöpfersöhne herrschen in den Lokaluniversen als Schöpfer und Ver­geistiger. Diese Söhne widmen sich der erfolgreichen Ausführung des Paradies-Planes für den progressiven Aufstieg der Sterblichen, also auch der Rehabili­tierung von Rebellen und solchen, die sich in ihrem Denken irren. Aber wenn alle derartigen liebevollen Bemühungen endgültig und für immer zurückgewiesen worden sind, wird die endgültige Verfügung der Auslöschung durch Kräfte vollstreckt, die unter der Zuständigkeit der Ältesten der Tage handeln.


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