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Fortleben der Persönlichkeit

4. Justierer nach dem Tode

112:4.1

Wenn ein Tod materieller, intellektueller oder geistiger Natur eintritt, nimmt der Justierer von seinem sterblichen Gastwirt Abschied und begibt sich nach Divinington. Alsdann bringt die Herstellung einer reflexiven Verbindung zwischen den Hauptsitzen von Lokaluniversum und Superuniversum Verant­wortliche beider Regierungen miteinander in Kontakt, und der Mentor wird unter derselben Nummer abgemeldet, unter der sein Eintritt in die Domäne der Zeit registriert worden war.

112:4.2

Auf nicht völlig erklärliche Weise sind die Universellen Zensoren in der Lage, in den Besitz eines Abrisses des menschlichen Lebens zu gelangen, wie dieses in des Justierers transkribiertem Justiererduplikat der geistigen Werte und morontiellen Bedeutungen des bewohnten Verstandes enthalten ist. Die Zensoren sind fähig, sich des Justierers Darstellung des Fortlebenscharakters und der geistigen Qualitäten des verstorbenen Menschen anzueignen, und all diese Auskünfte im Verein mit den seraphischen Aufzeichnungen sind verfügbar, um zu der Zeit des Gerichtsurteils über den Betreffenden vorgelegt zu werden. Dieselben Auskünfte dienen auch zur Bestätigung jener Verfügungen des Superuniversums, die es gewissen Aufsteigern ermöglichen, ihre morontielle Laufbahn unmittelbar anzutreten und nach der physischen Auflösung noch vor dem offiziellen Ende einer planetarischen Dispensation auf die Residenzwelten weiterzugehen.

112:4.3

Abgesehen von den Fällen jener, die aus den Reihen der Lebenden entrückt werden, begibt sich der seiner Aufgabe entbundene Justierer nach dem physischen Tod sofort auf seine Heimatsphäre Divinington. Was sich auf dieser Welt während der Wartezeit bis zum tatsächlichen Wiedererscheinen des fortlebenden Sterblichen im Einzelnen abspielt, hängt hauptsächlich davon ab, ob das sterbliche Wesen aufgrund seines eigenen individuellen Rechts zu den Residenzwelten aufsteigt oder ob es den Dispensationsappell der schlafenden Fortlebenden eines planetarischen Zeitalters abwartet.

112:4.4

Wenn der sterbliche Partner einer Gruppe angehört, die erst am Ende einer Dispensation neupersonifiziert wird, kehrt der Justierer nicht unmittelbar auf die Residenzwelt des Systems zurück, in dem er eben gedient hatte, sondern übernimmt je nach Wahl eine der folgenden vorübergehenden Aufgaben:

112:4.5

1. Eintritt in die Reihen der verschwundenen Mentoren für unbekannte Dienste.

112:4.6

2. Befristete Zuteilung zu der Beobachtung des Paradies-Regimes.

112:4.7

3. Aufnahme in eine der vielen Ausbildungsstätten Diviningtons.

112:4.8

4. Vorübergehender Studienaufenthalt als Beobachter auf einer der sechs anderen heiligen Sphären, die den Kreis der Paradies-Welten des Vaters bilden.

112:4.9

5. Zuteilung zum Botschafterdienst der Personifizierten Justierer.

112:4.10

6. Wirkt als zugeordneter Ausbilder an den Anstalten Diviningtons zur Schulung der der jungfräulichen Gruppe angehörenden Mentoren.

112:4.11

7. Beschäftigung mit der Wahl einer Gruppe von Welten, die zum Dienst in Frage kämen, sollten berechtigte Gründe zu der Annahme vorliegen, der menschliche Partner habe das Fortleben abgelehnt.

112:4.12

Falls ihr, wenn der Tod euch überrascht, den dritten Kreis oder eine höhere Stufe erreicht habt und euch deshalb ein persönlicher Schicksalshüter zugeteilt worden ist, und wenn die vom Justierer vorgelegte endgültige Transkription der Zusammenfassung des Fortlebenscharakters vom Schicksalshüter vorbehaltlos beglaubigt worden ist – wenn Seraph wie Justierer in jeder Einzelheit ihrer Lebensaufzeichnungen und Empfehlungen grundlegend übereinstimmen – wenn die Universellen Zensoren und ihre reflexiven Mitarbeiter auf Uversa diese Befunde bestätigen, und zwar unzweideutig und vorbehaltlos, dann geht von den Ältesten der Tage über die Kommunikationsbahnen Salvingtons blitzartig die Dekretierung eures vorgerückten Status aus, und die Gerichtshöfe des Souveräns von Nebadon, derart entlastet, ordnen die sofortige Überführung der fortlebenden Seele in die Auferstehungshallen der Residenzwelten an.

112:4.13

Wenn der einzelne Mensch fristlos fortlebt, trägt sich der Justierer meines Wissens in Divinington ein, sucht dann die Paradies-Gegenwart des Universalen Vaters auf, kehrt unverzüglich zurück und wird durch die Personifizierten Justierer des Super- und Lokaluniversums, in welchen er dient, umfangen, dann vom obersten Personifizierten Mentor Diviningtons anerkannt und geht hierauf sofort durch das „Erlebnis des Identitätsübergangs“. Danach wird er in der dritten Periode aufgerufen, auf der Residenzwelt gerade jene Persönlichkeitsgestalt zu beziehen, die nach den Vorstellungen des Schicksalshüters zur Aufnahme der fortlebenden Seele des irdischen Sterblichen vorbereitet worden ist.


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