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Fortleben der Persönlichkeit

3. Das Phänomen des Todes

112:3.1

Die Urantianer nehmen gewöhnlich nur von einer Todesart Notiz, nämlich vom physischen Aufhören der Lebensenergien; aber was das Fortleben der Persönlichkeit angeht, gibt es tatsächlich drei Arten:

112:3.2

1. Der geistige Tod (der Seele). Wenn der sterbliche Mensch das Fortleben endgültig abgelehnt hat, wenn der Justierer und der weiterlebende Seraph ihn übereinstimmend als geistig zahlungsunfähig, als morontiell bankrott erklärt haben, wenn ein solch gemeinsamer Befund auf Uversa registriert worden ist und nachdem die Zensoren und ihre reflexiven Mitarbeiter diese Ergebnisse überprüft haben, ordnen die Lenker Orvontons die augenblickliche Entlassung des innewohnenden Mentors an. Aber diese Entlassung des Justierers beeinflusst in keiner Weise die Pflichten des persönlichen Seraphs oder der Seraphengruppe, in deren Obhut sich dieses vom Justierer verlassene Wesen befindet. Diese Todesart ist in ihrer Bedeutung endgültig, ungeachtet der befristeten Fortdauer der lebenden Energien des physischen und mentalen Apparates. Vom kosmischen Standpunkt aus ist der Sterbliche bereits tot; das fortdauernde Leben zeugt nur vom Weiterwirken des materiellen Schwungs kosmischer Energien.

112:3.3

2. Der intellektuelle (mentale) Tod. Wenn die lebenswichtigen Kreisläufe des höheren Hilfsgeistdienstes wegen Abirrungen des Intellektes oder teilweiser Zerstörung des Hirnmechanismus unterbrochen werden und wenn unter diesen Bedingungen ein gewisser kritischer Punkt der Irreparabilität überschritten wird, ist der innewohnende Justierer augenblicklich frei, nach Divinington zurückzukehren. In den Annalen des Universums wird eine sterbliche Persön­lichkeit als tot betrachtet, wenn die wesentlichen mentalen Kreisläufe von Wille-Handeln des Menschen zerstört sind. Auch dies bedeutet Tod, gleichviel, ob der lebendige Mechanismus des physischen Körpers zu funktionieren fortfährt. Ein Körper, dem der mit Wille begabte Verstand fehlt, ist nicht mehr menschlich, aber die Seele eines solchen Einzelwesens kann aufgrund der früheren Wahl des menschlichen Willens dennoch fortleben.

112:3.4

3. Der physische Tod (von Körper und Verstand). Wenn der Tod an ein menschliches Wesen herantritt, verbleibt der Justierer solange im Gedanken­gehäuse, bis es als intelligenter Mechanismus dann zu funktionieren aufhört, wenn die messbaren Hirnenergien ihre rhythmischen Lebens­pulsationen einstellen. Nach dieser Auflösung verabschiedet sich der Justierer vom versinkenden Verstand ebenso diskret, wie er Jahre zuvor anlangte, und begibt sich über Uversa nach Divinington.

112:3.5

Nach dem Tod kehrt der materielle Körper zur Welt der Elemente zurück, aus der er kam, aber zwei nichtmaterielle Faktoren der fortlebenden Persönlichkeit überdauern: Der vorausexistierende Gedankenjustierer begibt sich mit seiner Übertragung des erinnerten menschlichen Werdegangs nach Divinington, und ebenso verbleibt die unsterbliche morontielle Seele des Abgeschiedenen im Gewahrsam des Schicksalshüters. Diese Phasen und Formen der Seele, diese einst kinetischen, jetzt aber statischen Identitätsformeln sind für die Neupersonifizierung auf den morontiellen Welten unentbehrlich; und es ist die Vereinigung des Justierers mit der Seele, welche die fortlebende Persönlichkeit wieder zusammenfügt und euch im Augenblick des morontiellen Erwachens wiederum das Bewusstsein verleiht.

112:3.6

Für jene, die keine persönlichen seraphischen Hüter besitzen, leisten die Gruppenhüter treu und wirksam denselben Dienst der sicheren Aufbewahrung der Identität und der Auferweckung der Persönlichkeit. Die Seraphim sind für die Wiederzusammenfügung der Persönlichkeit unerlässlich.

112:3.7

Nach dem Tod verliert der Gedankenjustierer vorübergehend die Persön­lichkeit, nicht aber die Identität; der menschliche Schutzbefohlene verliert vorübergehend die Identität, nicht aber die Persönlichkeit; auf den Residenz­welten vereinigen sich beide in ewiger Ausdrucksform. Nie kehrt ein abgereister Gedankenjustierer als das Wesen, das seinen vormaligen Wirt bewohnt hatte, zur Erde zurück; nie manifestiert sich Persönlichkeit ohne den menschlichen Willen; und nie kann ein von seinem Justierer getrenntes menschliches Wesen nach dem Tod eine aktive Identität bekunden oder in irgendeiner Weise mit den Lebewesen auf Erden in Verbindung treten. Solche von ihrem Justierer getrennte Seelen sind während ihres langen oder kurzen Todesschlafs gänzlich und absolut unbewusst. Vor der Wiedererweckung kann es keine noch so geartete Manifestation der Persönlichkeit noch irgendwelche Möglichkeit geben, mit anderen Persönlichkeiten in Verbindung zu treten. Diejenigen, die auf die Residenzwelten gehen, haben nicht die Erlaubnis, ihren Lieben Botschaften zu senden. In allen Universen wird eine Politik befolgt, die solche Kontakte während einer laufenden Dispensation verbietet.


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